Die Wohnungen der 2. Etappe In der Lachen 8, 10, 12, 14 und 16 werden voraussichtlich im Winter 2026/2027 bezugsbereit sein.
Belegungsvorschriften
Mindestbelegung = ganze Zimmerzahl minus 1
Bei der Vermietung hält sich die Baugenossenschaft Schönheim an die Belegungsvorschriften.
Eine 4.5-Zimmerwohnung wird nur an Familien mit mindestens 3 Familienmitglieder vermietet.
Sie sind an den Wohnungen interessiert?
Tragen Sie sich auf unserer Interessentenliste ein, dann informieren wir Sie über den Stand der Vermietung.
Sie werden per E-Mail über den Start der Erstvermietung informiert.
