An der Siedlungsversammlung nehmen alle in der Siedlung wohnhaften Genossenschaftsmitglieder, deren Mietvertragspartner und in der Siedlung wohnenden Familienangehörigen teil.
Die Versammlung dient als Forum zum Meinungsaustausch und zur Meinungsbildung innerhalb der Siedlung. Sie wird von der Siedlungskommission einberufen.