Die Wohnungen der 1. Etappe an der Holzmattstrasse 34, 36 und In der Lachen 18, 20 werden im Winter 2024/2025 bezugsbereit sein.
Die Wohnungen der 2. Etappe In der Lachen 8, 10, 12, 14 und 16 werden voraussichtlich im Winter 2026/2027 bezugsbereit sein.
Belegungsvorschriften
Mindestbelegung = ganze Zimmerzahl minus 1
Bei der Vermietung hält sich die Baugenossenschaft Schönheim an die Belegungsvorschriften.
Eine 4.5-Zimmerwohnung wird nur an Familien mit mindestens 3 Familienmitglieder vermietet.